Der Anwalt und das Kompliment vor Gericht

Vor Gericht: "Für einen Mann in ihrer Stellung scheinen sie aber recht viel Intelligenz zu haben!", meint der Staatsanwalt zum Angeklagten. "Herr Anwalt, wenn ich hier nicht unter Eid stehen würde, könnte ich ihnen das Kompliment zurückgeben!"

Erklärung

Worum der Witz geht

Die Pointe liegt in der scheinbar höflichen Antwort des Angeklagten. Er nennt die Bemerkung des Staatsanwalts indirekt ebenfalls ein zweifelhaftes „Kompliment“ und deutet damit an, dass der Anwalt eigentlich wenig Intelligenz habe. Der Zusatz mit dem Eid macht klar, dass er diese Beleidigung nur verklausuliert äußert, um nicht offen zu lügen oder zu beleidigen.

Nötiges Vorwissen / Kontext

Vor Gericht steht man unter Eid und muss die Wahrheit sagen. Die Formulierung „ich könnte Ihnen das Kompliment zurückgeben“ bedeutet hier nicht echte Höflichkeit, sondern eine spiegelnde, ironische Erwiderung der Beleidigung.

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