Drei Fragen beim Anwalt

Ein Mann kommt in die Anwaltskanzlei und erkundigt sich nach den Gebühren für eine Rechtsberatung. "150 Euro für drei Fragen.", antwortet der Anwalt. "Ist das nicht verdammt teuer?", fragt der Mann. "Ja.", erwidert der Anwalt, "Und was ist ihre dritte Frage?"

Erklärung

Worum der Witz geht

Die Pointe ist, dass der Anwalt die erste Frage nach den Gebühren bereits mitzählt. Auch die empörte Nachfrage „Ist das nicht verdammt teuer?“ wertet er als zweite Frage. Deshalb behandelt er seinen nächsten Satz so, als ginge es schon um die dritte und letzte Frage. Der Witz lebt von dieser überraschend strengen und geschäftsmäßigen Auslegung der Situation.

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